Verwaltung & Politik

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Parteienverkehr - Amtsstunden

Bekanntmachung gemäß § 13, Abs. 5, Allg. Verwaltungsverfahrensgesetz AVG

PARTEIENVERKEHR:

Montag 07.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
Dienstag KEIN PARTEIENVERKEHR
Mittwoch 07.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 07.00 - 12.00 Uhr

 


BÜRGERMEISTER SPRECHSTUNDEN:  

Montag 16.00 - 18.00 Uhr 

 

Bitte beachten Sie, dass elektronische Anbringen (per Telefax oder per E-Mail) innerhalb der Amtsstunden übermittelt werden müssen, um am selben Tag als rechtswirksam eingelangt zu gelten! Elektronische Anbringen, die von Ihnen außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, werden erst am Folgetag mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet und gelten daher auch erst am Folgetag als rechtswirksam eingebracht bzw eingelangt.“