Bekanntmachung gemäß § 13, Abs. 5, Allg. Verwaltungsverfahrensgesetz AVG
PARTEIENVERKEHR:
Montag | 07.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | KEIN PARTEIENVERKEHR |
Mittwoch | 07.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
BÜRGERMEISTER SPRECHSTUNDEN:
Montag | 16.00 - 18.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass elektronische Anbringen (per Telefax oder per E-Mail) innerhalb der Amtsstunden übermittelt werden müssen, um am selben Tag als rechtswirksam eingelangt zu gelten! Elektronische Anbringen, die von Ihnen außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, werden erst am Folgetag mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet und gelten daher auch erst am Folgetag als rechtswirksam eingebracht bzw eingelangt.“