Nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die Notwendigkeit eines Pflegebettes erfolgt die Vergabe nach dem Einlagen der Ansuchen. Das Bett ist mit Matratze bzw. Matratzenschoner und Fernbedienung für die elektrischen Hebefunktionen ausgestattet und wird von den Gemeindearbeitern auf- und abgebaut.
Leihgebühr pro Woche | 5,00 € |
Einmalige Kaution | 100,00 € |
Bei der ordnungsgemäßer Rückgabe des gereinigten Bettes im Gemeindeamt erfolgt eine Rückerstattung von |
70,00 € |
Gebühr für Desinfektion, Reinigung und Erneuerung des Matratzenschoners | 30,00 € |