Schüler- und Studienbeihilfen
Mit Gemeinderatsbeschluss v. 24.5.2012 wurden neue Richtlinien für die Gewährung der Schüler- bzw. Studienbeihilfe festgelegt.
Folgende Punkte sind ab 1. 7. 2012 gültig und einzuhalten:
- Die SchülerInnen-/Studienbeihilfe wird beginnend ab der 9. Schulstufe für den Besuch von höheren Schulen (AHS, BHS, HAK) bzw. für ein Studium gewährt (1. Auszahlung in der 10. Schulstufe).
- Voraussetzung für die Gewährung ist der positive Schuljahrabschluss, der durch das Jahreszeugnis nachzuweisen ist. Für studierende ist die Bestätigung des Studienerfolges (nicht Inskriptionsbestätigung) der jeweiligen Universität vorzulegen.
- Das Ansuchen mit dem Nachweis des positiven Lernerfolges ist bis längstens 31. Oktober des jeweiligen Jahres im Gemeindeamt Werndorf abzugeben.
- Die Antragsstellung wird bis zu dem Schuljahr gewährt, in dem der/die SchülerIn/StudentIn das 24. Lebensjahr erreicht.
- Das Antragsformular wird auf der Homepage der Gemeinde Werndorf unter „Bürgerservice – Formulare“ und „Umwelt und Wohnen – Förderungen“ online zur Verfügung gestellt.
- Die Gewährung ist vom Hauptwohnsitz des/der SchülerIn/StudentIn während des absolvierten Schuljahres bis zum Zeitpunkt des für die Auszahlung zugrunde liegenden Gemeinderatsbeschlusses abhängig.
- Die Höhe der Beihilfe beträgt pro Schuljahr 110,-- €.
Schülerbeihilfe Antragsformular
Schulveranstaltungen gem. GR-Beschluss v. 5.11. 2015:
von der 5. bis 9. Schulstufe z.B. Schikurs, Schullandwoche, Sportwoche, etc.
pro Jahr und Schulveranstaltung
mindestens 3 Tage € 30,00
mindestens 5 Tage € 50,00
Ferienaktion:
(z.B. Kinderfreunde, Caritas) - Zuschuss pro Kind und Teilnahme € 73,00
Ferienlager:
(z.B. Kinderfreunde, Kath. Jungschar) - Zuschuss pro Kind und Tag € 3,00