Schüler- und Studienbeihilfen

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Schüler- und Studienbeihilfen

Mit Gemeinderatsbeschluss v. 24.5.2012 wurden neue Richtlinien für die Gewährung der Schüler- bzw. Studienbeihilfe festgelegt.
Folgende Punkte sind ab 1. 7. 2012 gültig und einzuhalten:

  1. Die SchülerInnen-/Studienbeihilfe wird beginnend ab der 9. Schulstufe für den Besuch von höheren Schulen (AHS, BHS, HAK)  bzw. für ein Studium gewährt (1. Auszahlung in der 10. Schulstufe). 
  2. Voraussetzung für die Gewährung ist der positive Schuljahrabschluss, der durch das Jahreszeugnis nachzuweisen ist. Für studierende ist die Bestätigung des Studienerfolges (nicht Inskriptionsbestätigung) der jeweiligen Universität vorzulegen. 
  3. Das Ansuchen mit dem Nachweis des positiven Lernerfolges ist bis längstens 31. Oktober des jeweiligen Jahres im Gemeindeamt Werndorf abzugeben.
  4. Die Antragsstellung wird bis zu dem Schuljahr gewährt, in dem der/die SchülerIn/StudentIn das 24. Lebensjahr erreicht.
  5. Das Antragsformular wird auf der Homepage der Gemeinde Werndorf unter „Bürgerservice – Formulare“ und „Umwelt und Wohnen – Förderungen“ online zur Verfügung gestellt.
  6. Die Gewährung ist vom Hauptwohnsitz des/der SchülerIn/StudentIn während des absolvierten Schuljahres bis zum Zeitpunkt des für die Auszahlung zugrunde liegenden Gemeinderatsbeschlusses abhängig.
  7. Die Höhe der Beihilfe beträgt pro Schuljahr 110,-- €.
     

Schülerbeihilfe Antragsformular


Schulveranstaltungen gem. GR-Beschluss v. 5.11. 2015:

von der 5. bis 9. Schulstufe z.B. Schikurs, Schullandwoche, Sportwoche, etc.

pro Jahr und Schulveranstaltung
mindestens 3 Tage € 30,00
mindestens 5 Tage € 50,00


Ferienaktion:

(z.B. Kinderfreunde, Caritas) - Zuschuss pro Kind und Teilnahme € 73,00


Ferienlager:

(z.B. Kinderfreunde, Kath. Jungschar) - Zuschuss pro Kind und Tag € 3,00