1.) Refundierung der Kommunalsteuer, welche für den Lehrling entrichtet wurde.
2.) Zusätzlicher Zuschuss ab 1.1.2002 von € 363,36 pro Jahr für in Werndorf ansässige Unternehmen, die einem Jugendlichen aus Werndorf
ab Juli 1998 eine Lehrstelle zur Verfügung stellen.
Diese Förderungen werden jeweils bis zum Lehrzeitende, nach Vorlage eines Beschäftigungsnachweises gewährt !
3.) Förderung für bestandene Lehrabschlussprüfungen:
Lt. GR-Beschluss v. 16. 9. 2010 und 15. 12. 2016
Vorzulegen ist das Lehrabschlusszeugnis.
Die Förderung wird bis 1 Jahr nach Ausstellung des Lehrabschlussprüfungszeugnisses gewährt.
Höhe der Förderung:
Lehrabschlussprüfung bestanden | 120,-- € |
mit gutem Erfolg bestanden | 150,-- € |
mit Auszeichnung bestanden | 200,-- € |