Lehrlingsförderung

Sie sind hier

1.) Refundierung der Kommunalsteuer, welche für den Lehrling entrichtet wurde.

2.) Zusätzlicher Zuschuss ab 1.1.2002 von € 363,36 pro Jahr für in Werndorf ansässige Unternehmen, die einem Jugendlichen aus Werndorf 
ab Juli 1998 eine Lehrstelle zur Verfügung stellen.

Diese Förderungen werden jeweils bis zum Lehrzeitende, nach Vorlage eines Beschäftigungsnachweises gewährt !  


3.) Förderung für bestandene Lehrabschlussprüfungen:
Lt. GR-Beschluss v.  16. 9. 2010 und 15. 12. 2016                                                                   

Vorzulegen ist das Lehrabschlusszeugnis.
Die Förderung wird bis 1 Jahr nach Ausstellung des Lehrabschlussprüfungszeugnisses gewährt.

Höhe der Förderung:

Lehrabschlussprüfung bestanden 120,-- €
mit gutem Erfolg bestanden 150,-- €
mit Auszeichnung bestanden 200,-- €