Energiesparende Maßnahmen

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Förderung von wärmedämmenden und energiesparenden Maßnahmen
bei Neu-, Zu- und Dachgeschossausbauten

Die Förderung beträgt die Hälfte der entrichteten Bauabgabe - jedoch max. € 800,00.

Voraussetzung für die Gewährung ist:

  • Bezahlte Bauabgabe
  • keine offenen Abgaben und Gebühren
  • Benützungsbewilligung
  • Zweitansuchen um Förderung werden nur bis zur Summe der max. Höhe der Förderung anerkant.

Vorzulegen sind:

  • Antragsformular (im Gemeindeamt erhältlich)
  • Rechnung und Zahlungsbeleg (z.B. für Lärmschutzfenster, Schallschutz, Wärmedämmung etc.) oder
  • Bestätigung der bauausführenden Firma.

 

Hinweis:  Die Förderung gilt NICHT für Sanierungen!   

 

Antragsformular